Ein neues Angebot der Stadt Judenburg:
der Judenburger Vorteilspass
Der neue Vorteilspass soll Menschen mit geringem Einkommen in Zukunft die Möglichkeit bieten, Angebote aus dem sozialen, kulturellen und sportlichen Leben der Stadt zu ermäßigten Tarifen entsprechend nützen zu können. Eine 25 %-ige Ermäßigung kann demnach bei Besuchen von Konzerten, des Kindertheaters, Veranstaltungen des Judenburger Sommer, bei Eintrittskarten für das Städtische Hallen- und Freibad inklusive Sauna und Aqua Fit Kursen in Anspruch genommen werden und ist auch für den Sternenturm, das Puchmuseum und die Kletterhalle gültig. Für Theaterveranstaltungen des JuThe gibt es Ermäßigungen auf Vorverkaufskarten, die im Tourismusbüro angeboten werden.
Auch für die Jahreskarte der Stadtbibliothek wird es diese 25 % Ermäßigung geben, weiters entfällt hier die Leihgebühr für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.
Der Judenburger Vorteilspass kann ab sofort im Bürgerservice der Stadtgemeinde Judenburg beantragt werden. Dabei sind folgende Richtsätze, die nicht überstiegen werden dürfen, zu beachten:
Alleinstehende Personen: € 1.128,00 netto plus € 338,40 für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Ehepaare, Lebensgefährten: € 1.692,00 netto plus € 338,40 für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird.
Zum Einkommen zählen: alle Einkommensarten inkl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld und Unterhalt.
Nicht zum Einkommen zählen: Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohnunterstützung und Kindergartenbeihilfe des Landes Steiermark.
Bei der Antragstellung mitzubringen sind: sämtliche Einkommensnachweise, sowie Schulbesuchsbestätigungen, Lehrverträge und sonstige benötigte Nachweise und 1 Passbild.
Das Angebot gilt auch für Präsenzdiener und Zivildiener ohne Einkommensberechnung.
Voraussetzung für die Ausstellung des Vorteilspasses ist der Hauptwohnsitz in Judenburg.
Stadtgemeinde Judenburg
A- 8750 Judenburg
Hauptplatz 1
Fax: +43 3572 83141 222
E-Mail: post@judenburg.gv.at
BÜRGERSERVICE
Mo und Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Di: 8:00 - 15:00 Uhr
Mi und Fr: 8:00 - 13:00
AMTSSTUNDEN
Mo und Do: 8:00 - 11:30 und 15:00 - 17:00 Uhr
Di, Mi, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
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