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Heizkostenzuschuss der Gemeinde 2012/2013

Dienstag, 23. Oktober 2012

Vom 29. Oktober 2012 bis 29. März 2013 kann der Heizkostenzuschuss der Gemeinde in der Höhe von € 50,00 für die Heizperiode 2012/2013 beantragt werden.

Mit dem Heizkostenzuschuss sollen jene Menschen unterstützt werden, die über ein geringes Einkommen verfügen. Zuschussberechtigt sind alle, deren gesamtes Familieneinkommen die nachfolgenden Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • 1 Personenhaushalt € 951,00
  • Ehepaare und Haushaltsgemeinschaften € 1.425,50
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind € 147,00

Vorzulegen sind Einkommensnachweise (Monatslohnzettel nicht älter als sechs Monate), Pensionsnachweis, Unterhaltsvereinbarung, AMS Bezug, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung. Zum Einkommen zählen auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Die Auszahlung von € 50,00 erfolgt im Bürgerservicebüro des Rathauses, Montag und Donnerstag von 08:00 – 17:00, Dienstag und Mittwoch von 08:00 – 15:00 und am Freitag von 08:00 – 13:00.

Allen MurdorferInnen steht das Bürgerservicebüro in der Antoneumgasse am Montag von 08:00 bis 11:00 und am Donnerstag von 14:00 – 17:00, zur Verfügung.

 
Informationen zum Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Das Land Steiermark gewährt einen einmaligen Heizkostenzuschuss für alle die keinen Anspruch auf die Wohnbeihilfe NEU haben (Eigenheim- bzw. Eigentumswohnung, Mietwohnung mit negativem Wohnbeihilfenbescheid) in der Höhe von € 120,00 für Ölheizungen und € 100,00 für sonstige Energieträger. Voraussetzung ist, dass der/die AntragstellerIn zumindest seit 1. Oktober 2012 den Hauptwohnsitz in der Steiermark hat. Die Frist für die Antragstellung endet am 14. Dezember 2012. Vorzulegen sind Einkommensnachweise und Heizkostenrechungen.

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