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Studienzuschuss für Studierende

Donnerstag, 30. Juni 2016

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Judenburg hat in seiner Sitzung vom 23.6.2016 einen Mobilitätszuschuss für Studierende mit Hauptwohnsitz in Judenburg beschlossen.

Die Gemeinden der Hochschulstandorte locken Studierende mit finanziellen Begünstigungen (z.B. Mobilitätszuschuss, Wohnbeihilfe, etc.) ihren Hauptwohnsitz an den jeweiligen Studienstandort zu verlegen.

Mit dem Mobilitätszuschuss will die Stadtgemeinde Judenburg diesem Trend entgegen wirken und strebt damit eine positive Auswirkung auf die Einwohnerzahl an.

Die Stadtgemeinde Judenburg fördert ab dem Sommersemester 2016 nach Maßgabe dieser Richtlinie und der zur Verfügung stehenden Budgetmittel, Studierende die ihren Hauptwohnsitz in Judenburg haben.

Fördervoraussetzungen für die Gewährung des Mobilitätszuschusses:

  • Als Förderwerber gelten Studierende an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, deren Hauptwohnsitz im Stadtgebiet der Gemeinde Judenburg liegt.
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Judenburg während der gesamten Dauer des jeweils zu fördernden Semesters (Meldebestätigung)
    Für das Sommersemester 2016 - Ummeldung des Hauptwohnsitz bis 01.06.2016.
  • Inskriptionsbestätigung (für das zu beantragende Semester)
  • Studienerfolgsnachweis (Absolvierte Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mind. 8h)
  • Die Gewährung des Mobilitätszuschusses endet spätestens 4 Semester nach Ende der offiziellen Studiendauer.
    Während einer Studienunterbrechung wird auch der Mobilitätszuschuss unterbrochen.
  • Das Ansuchen um Förderung ist ausnahmslos schriftlich unter Verwendung des hier zum Download bereitgestellten Formulars (Antrag-Studienzuschuss) einzubringen.
  • Die Abgabefrist für das Sommersemester ist jeweils der 15. Oktober des laufenden Jahres
  • Die Abgabefrist für das Wintersemester ist jeweils der 15. April.
  • Bei Nichteinreichen bis jeweils 15. Oktober für das Sommersemester und 15. April für das Wintersemester, verwirkt der Förderungswerber den Anspruch auf die Förderung.
  • Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einlangens behandelt.
  • Die Förderung ist mit € 10.000,- per anno gedeckelt.
  • Die Gewährung des Mobilitätszuschusses ist eine freiwillige Leistung der Stadtgemeinde Judenburg. Es besteht darauf kein Rechtsanspruch.

Die Stadtgemeinde Judenburg kontrolliert die eingebrachten Anträge und prüft ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung erfüllt werden.

 

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