NEUE BAUMSCHUTZVERORDNUNG DER STADTGEMEINDE JUDENBURG
Baumschutzverordnung der Stadtgemeinde Judenburg
Bäume auf öffentlichem und privatem Grund sind ab sofort geschützt.
Wie wichtig Wälder für das Weltklima und als Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten sind, ist allgemein bekannt. Weniger im Bewusstsein ist jedoch die große Bedeutung von Bäumen innerhalb des Stadtgebiets. Aus diesem Grund sind Stadtbäume in Judenburg jetzt besonders geschützt.
Wer in Judenburg lebt, kann in kurzer Zeit und ohne viel Aufwand Wald, Wiese und Berg erreichen. Wegen der Nähe zur Natur um die Stadt fehlt oft aber das Bewusstsein für die Natur in der Stadt. Obwohl wir von Wald umgeben sind, brauchen wir Stadtbäume, denn sie erfüllen viele wichtige Funktionen. Zum einen für das Kleinklima im verbauten Gebiet, da sie die Luft filtern und die Temperatur in ihrer Umgebung mit ihrem Schatten und der Verdunstung über ihre Blätter befeuchten und regulieren. Die Wirkung dieser natürlichen Klimaanlage beträgt bis zu 5 Grad und ist an heißen Sommertagen hoch willkommen. Bäume sind Lebensraum und Nahrungsquelle für viele Tierarten, v.a. Vögel und Insekten, die durch die Industrialisierung der Land- und Forstwirtschaft viele Lebensräume in der Umgebung der Städte verloren haben. Schlussendlich schauen Bäume einfach schön aus und sind daher bedeutsame Elemente des Ortsbildes und auch für das menschliche Wohlergehen förderlich.
Aufgrund ihrer Wirkung auf das Kleinklima werden Stadtbäume angesichts der klimawandelbedingten Erwärmung immer wichtiger. Um eine entsprechende Kühlleistung bringen zu können, müssen Bäume aber auch entsprechend groß und alt sein. Aus diesem Grund ist es wichtig, den bereits bestehenden Bestand in der Stadt zu erhalten, da Neupflanzungen Jahrzehnte brauchen, bis sie groß genug sind. Außerdem sind die Bedingungen für Stadtbäume mittlerweile aufgrund von Streusalzbelastung, Trockenheit und Hitzestress so schwierig, dass die meisten der heute gepflanzten Jungbäume voraussichtlich nur 30 Jahre alt werden.
Um den Altbaumbestand in Judenburg zu schützen und zu bewahren, hat die Stadtgemeinde, nach dem Vorbild anderer Städte, eine Baumschutzverordnung erlassen. Dadurch soll verhindert werden, dass Bäume aus nichtigen Gründen gefällt werden, weil sie beispielsweise Schmutz machen oder ihr Laub auf die Autos fällt.
Die Baumschutzverordnung gilt mit Ausnahme von Obstbäumen für alle Laub- und Nadelbäume auf öffentlichem und privatem Grund innerhalb einer festgelegten Zone und mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm sowie für bestimmte klein- und langsamwüchsige Laubhölzer (z.B. Weißdorn, Mehlbeere, Eberesche, Magnolie, Goldregen, Zierkirschen und –pflaumen) mit mindestens 25 cm Stammumfang. Diese Bäume dürfen nur mehr in begründeten Ausnahmefällen (Sicherheit und Gefährdung von Menschen, geplante Bauvorhaben) und mit Genehmigung der Stadtgemeinde entfernt oder beschädigt werden.
Wird ein Baum ohne Genehmigung der Stadtgemeinde aus nicht gerechtfertigten Gründen entfernt, muss auf demselben Grundstück ein geeigneter Ersatz mit einer bestimmten Mindestgröße gepflanzt werden oder eine Ausgleichszahlung zwischen 300 und 800 € zur Anpflanzung, Pflege und Erhaltung von Bäumen im Gebiet der Stadtgemeinde Judenburg geleistet werden.
Die Baumschutzverordnung gibt auch eine klare Linie für den Fall von Konflikten und divergierenden Interessen in Bezug auf Bäume im Siedlungsbereich vor. Die Verordnung mit Zonenplan ist seit Jahresbeginn rechtskräftig und kann im Stadtamt sowie auf der Homepage der Stadtgemeinde eingesehen werden. Auch das Umweltreferat gibt dazu gern Auskunft.
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