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Brennstoffbeihilfe für JudenburgerInnen mit geringem Einkommen

Montag, 5. Dezember 2005
Die Stadtgemeinde Judenburg gewährt seit 1999 Menschen mit geringem Einkommen eine Brennstoffbeihilfe. Im Vorjahr wurden an 258 JudenburgerInnen Zuschüsse in einer Gesamthöhe von 9.546,- Euro ausbezahlt. Die Richtsätze orientierten sich im letzten Jahr an jenen für den Aktivpass.
Aufgrund der derzeit hohen Brennstoffpreise (Öl, Gas usw.) ist die Stadtgemeinde Judenburg wiederum bereit, eine einmalige Brennstoffbeihilfe in der Höhe von 40,- Euro für die Heizperiode 2005 / 2006 an Personen mit geringem Einkommen auszuzahlen.
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Brennstoffbeihilfe ist, dass sich der Hauptwohnsitz der Antragsteller in Judenburg befindet und das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen die Richtsätze des Aktivpasses nicht übersteigt.

Diese betragen:
für Alleinstehende: 675,- Euro netto
mit einem Kind: 895,- Euro netto
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 145,- Euro netto.

für Ehepaare und Lebensgemeinschaften: bis 872,- Euro netto
mit einem Kind: 1.090,- Euro netto
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 145,- Euro.

Zum Einkommen zählen alle Einkommensarten (plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld), nicht jedoch Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohn- und Kindergartenbeihilfe.
Beim Ansuchen um Brennstoffbeihilfe sind im Bürgerservice-Büro des Stadtamtes Judenburg Einkommensnachweise, Meldezettel und sonstige nötige Nachweise (Schulbesuchsbestätigungen, Lehrvertrag etc.) vorzulegen.
Die Auszahlung erfolgt bis 31.3.2006 im Bürgerservicebüro des Rathauses.

Ansprechperson am Stadtamt Judenburg: Andrea Kober, Tel: 03572/83141-250.
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