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Brennstoffbeihilfe für JudenburgerInnen mit geringem Einkommen

Montag, 26. November 2007
Die Stadtgemeinde Judenburg gewährt auch in diesem Winter wieder einen Heizkostenzuschuss für BürgerInnen mit geringem Einkommen. Der Zuschuss beträgt einmalig 40 Euro und kann bis 31. März 2008 im Bürgerservice-Büro beantragt werden. Im Vorjahr bekamen 242 JudenburgerInnen einen Heizkostenzuschuss ausbezahlt.
Voraussetzung für die Zuerkennung einer Brennstoffbeihilfe ist, dass sich der Hauptwohnsitz der Antragsteller in Judenburg befindet und das Gesamteinkommen aller im Haushalt lebenden Personen die Richtsätze des Aktivpasses nicht übersteigt. Diese betragen für Alleinstehende 715 Euro netto, mit einem Kind 946 Euro netto. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 155 Euro netto. Für Ehepaare und Lebensgemeinschaften beträgt die Grenze 923 Euro netto, mit einem Kind 1.154 Euro netto. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 155 Euro. 
Zum Einkommen zählen alle Einkommensarten (plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld), nicht jedoch Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohn- und Kindergartenbeihilfe. 
Beim Ansuchen um Brennstoffbeihilfe sind im Bürgerservice-Büro des Stadtamtes Judenburg Einkommensnachweise, Meldezettel und sonstige nötige Nachweise (Schulbesuchsbestätigungen, Lehrvertrag etc.) vorzulegen.

Tel. Bürgerservice-Büro: 03572 / 82141, DW 250
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