Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen soll Vandalismus bremsen
Freitag, 27. Februar 2009
Verbeulte Mistkübel, Müll im Springbrunnen, ausgerissene Pflanzen, als Abort
missbrauchte Hauseingänge und verschleppte Parkbänke:
Das sind nur einige Beispiele für Vandalenakte, wie sie in Judenburg seit einigen Monaten vermehrt auftreten. Meistens ist Alkohol im Spiel, was auch die Hinterlassenschaften von Saufgelagen in Parks zeigen. Dazu kommen Nebeneffekte wie Lärmbelästigung oder die Belästigung von Passanten.
Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, hat die Stadtgemeinde Judenburg ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen erlassen. Bei der Umsetzung wird es eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei geben, die eine solche Verordnung angeregt hatte, um auf dieser Grundlage besser gegen Vandalismus und Belästigung vorgehen zu können.
Das mit 1. März 2009 gültige Alkoholverbot ist vorerst auf ein Jahr befristet. Wenn sich die Verordnung als erfolgreich erweist, wird sie unbefristet beibehalten. Das Verbot betrifft alle Straßen im Innenstadtbereich, alle Plätze, Parkanlagen, Kinderspielplätze, Erholungsgebiete, Wanderwege und Areale um öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Landeskrankenhaus, Busbahnhof, Friedhof). Es umfasst damit auch besonders kritische Orte, an denen immer wieder übermäßig Alkohol konsumiert wird.
Verstöße gegen das Verbot können von der BH mit Geldstrafen bis zu € 2000,-- bestraft werden. Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen in diesen Bereichen (z.B. Stadtfest) oder in genehmigten Gastgärten darf jedoch weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden.
Die Stadt Judenburg hofft, mit dieser Verordnung und in enger Kooperation mit der Polizei alkoholbedingte Missstände und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum reduzieren zu können.

Mit dem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen soll in Judenburg ab 1. März Vandalenakten und anderen negativen Begleiterscheinungen von Saufgelagen vorgebeugt werden.
Um diese Probleme in den Griff zu bekommen, hat die Stadtgemeinde Judenburg ein Alkoholverbot an öffentlichen Plätzen erlassen. Bei der Umsetzung wird es eine enge Zusammenarbeit mit der Polizei geben, die eine solche Verordnung angeregt hatte, um auf dieser Grundlage besser gegen Vandalismus und Belästigung vorgehen zu können.
Das mit 1. März 2009 gültige Alkoholverbot ist vorerst auf ein Jahr befristet. Wenn sich die Verordnung als erfolgreich erweist, wird sie unbefristet beibehalten. Das Verbot betrifft alle Straßen im Innenstadtbereich, alle Plätze, Parkanlagen, Kinderspielplätze, Erholungsgebiete, Wanderwege und Areale um öffentliche Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Sporteinrichtungen, Landeskrankenhaus, Busbahnhof, Friedhof). Es umfasst damit auch besonders kritische Orte, an denen immer wieder übermäßig Alkohol konsumiert wird.
Verstöße gegen das Verbot können von der BH mit Geldstrafen bis zu € 2000,-- bestraft werden. Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen in diesen Bereichen (z.B. Stadtfest) oder in genehmigten Gastgärten darf jedoch weiterhin Alkohol ausgeschenkt und konsumiert werden.
Die Stadt Judenburg hofft, mit dieser Verordnung und in enger Kooperation mit der Polizei alkoholbedingte Missstände und Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum reduzieren zu können.

Mit dem Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen und Straßen soll in Judenburg ab 1. März Vandalenakten und anderen negativen Begleiterscheinungen von Saufgelagen vorgebeugt werden.

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