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Stadtgemeinde Judenburg hat Raika-Neubau nicht verzögert

Mittwoch, 1. Oktober 2008
Der Stadtgemeinde Judenburg wurde wiederholt vorgeworfen, das Bauverfahren zur Genehmigung des Neubaues anstelle des eingestürzten "Pfandl-Hauses" verzögert zu haben. Dazu ist auszuführen:
Ende Feber 2007 stürzte im Zuge der Bauarbeiten für das Projekt der Erweiterung der Raiffeisenbank die Trennwand zum Haus der Familie Pfandl ein. Die Raiffeisenbank suchte im September 2007 bei der Stadtgemeinde Judenburg um Bewilligung für den Abbruch und Wiederaufbau des beschädigten Pfandl-Hauses an. Da die Errichtung eines Neubaus nach den Plänen der Raiffeisenbank, zwar mit gleicher Fassade, aber mit moderner Dachkonstruktion, die Wirkung des Häuserensembles an der Ostseite des Hauptplatzes, im Zentrum der Ortsbildschutzzone Judenburg, stark verändert hätte, ersuchte die Stadtgemeinde die Ortsbildschutzkommission um Begutachtung. Das Gutachten langte im Dezember 2007 bei der Stadtgemeinde ein und fiel positiv für das Bauvorhaben aus. Am 17.12.2007 wurde die Abbruchund Bauverhandlung durchgeführt, wo wiederum von mehreren Anrainern Einwendungen gegen die geplanten Maßnahmen gemacht wurden. Diese Einwendungen machten die Einholung von verschiedenen Gutachten notwendig. Um auszuschließen, dass sich der Einsturz der Trennwand zum Nachbarhaus (Hauptplatz 8) beim Abbruch des Pfandl-Hauses wiederholt, forderte die Baubehörde vom Bauwerber, der Raiffeisenbank, eine statische Untersuchung. Nachdem bis Ende April 2008 alle Gutachten bei der Stadtgemeinde eingelangt waren, erstellte das Bauamt den Abbruchbescheid. Damit die Baulücke nach Beendigung des Abbruchs gleich wieder geschlossen werden kann, wurde kurz darauf, Mitte Mai, der Baubewilligungsbescheid erlassen. Da keine weiteren Einwendungen von Anrainern mehr erhoben wurden, erlangte der Bescheid mit 28.5.2008 Rechtskraft.
Diese Chronologie beweist, dass der Stadtgemeinde Judenburg unter Bürgermeisterin Grete Gruber als Baubehörde keine mutwillig herbeigeführte Verzögerung vorgeworfen werden kann. Vielmehr waren die nach der Einreichung des Bauansuchens erforderlichen Gutachten notwendig, um einerseits die Sicherheit der Bewohner des Hauptplatzes und andererseits die Rechte der Nachbarn sichern zu können.
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