Neue Wirtschaftsförderungsrichtlinien
Neues, angepasstes Modell der Wirtschaftsförderung
Von einer vom Wirtschaftsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe wurde ein den aktuellen Erfordernissen und Möglichkeiten der Stadtgemeinde Judenburg angepasstes Modell der Wirtschaftsförderung ausgearbeitet.Die Investitionsförderung für neue und bestehende Geschäftslokale wurde von 20 auf 30 % der Nettoinvestionskosten gesenkt. Die maximale Fördersumme beträgt nunmehr Euro 5.000,- über einen Zeitraum von 3 Jahren und gilt nunmehr auch für Gastronomiebetriebe. Kein Förderanspruch besteht weiter auf Betriebsmittel, bauliche Maßnahmen, Leitungserneuerungen, Heizungen, PC's und Software oder ähnliches Änderungen sind auch im Bereich der Marketingmaßnahmen vorgesehen, wobei diese Förderung direkt vom Stadtmarketing ausbezahlt wird und wie bisher an Bedingungen, die ebenfalls bereinigt wurden, gebunden sind. Die Messeförderung wird ebenfalls vom Stadtmarketing ausbezahlt und beträgt 50 & der entstandenen Kosten, maximal jedoch € 180,- Neu ist der Judenburger Beratungsscheck, eine Förderung für die Beratung für Investitionen oder für betriebswirtschaftliche Beratung und Gründerberatung. Die Förderung beträgt für Investionsberatung € 100,- und für die Grundförderung von € 200,- und wird ebenfalls direkt vom Stadtmarketing ausbezahlt.
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