Fortführung des örtlichen Entwicklungskonzeptes...
...und des Flächenwidmungsplanes (Revision)
Stadtamt Judenburg,
am 21.02.2011
Zahl: JU/1/BW-RO-FP/1
Betr.: Fortführung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des
Flächenwidmungsplanes (Revision).
K U N D M A C H U N G
gemäß § 42 (3) Steierm. ROG 2010, LGBl.Nr. 49/2010.
Gemäß § 42 (2) i.V.m. § 67 (8) Steierm. ROG 2010 ergeht hiermit die
Aufforderung allfällige Anregungen auf Änderungen des örtlichen
Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes einzubringen. Jedes
Gemeindemitglied sowie jede physische und juristische Person, die ein
berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, kann in der Zeit von
7.3.2011 bis einschließlich 27.5.2011
Bauvorhaben und sonstige Planungsinteressen sowie Planungsanregungen im
Stadtamt Judenburg, 8750 Judenburg, Hauptplatz 1, schriftlich bekannt geben.
Eigentümer von Grundstücken, deren Verwendung als Vorbehaltsflächen möglich
ist, sollen diese Grundstücke der Stadtgemeinde Judenburg zum Kauf anbieten.
Der Bürgermeister:
Hannes Dolleschall
A- 8750 Judenburg
Hauptplatz 1
Tel.: +43 3572 83141
E-Mail: post@judenburg.gv.at
Bankverbindung
IBAN: AT02 1200 0100 1080 5306
BIC: BKAUATWWXXX
BÜRGERSERVICE
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AMTSSTUNDEN
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