Pressemeldungen
Informationen zu Feuerwerken zum Jahreswechsel
Montag, 28. Dezember 2020
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels dürfen wir Sie nochmals auf Folgendes hinweisen:
Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (z.B.: Knallkörper, Doppelschläge, Blitzknallkörper, Knallfrösche, Sprungräder, Feuertöpfe, Raketen etc.) im Ortsgebiet ist verboten.
Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Genehmigung durch den Bürgermeister.
Im Sinne der Sicherheit wird daher ersucht, auf die Verwendung zu verzichten.