| Hunde
Die steirischen Gemeinden sind ermächtigt, für das Halten von Hunden eine Abgabe (Hundeabgabe) einzuheben. Zur Entrichtung der Abgabe ist verpflichtet, wer in der Gemeinde einen über 3 Monate alten Hund besitzt. Der Erwerb eines abgabepflichtigen Hundes ist binnen 2 Wochen beim Gemeindeamt anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monates nach der Geburt als erworben. Für die Anmeldung eines Hundes sind keine Unterlagen erforderlich. Diese kann mündlich im Wahl- und Meldeamt, 1. Stock, Zimmer Nr. 105, erfolgen. Kosten und Gebühren:
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