Schul- und Sportstättenverwaltung
Erlebnisbad Judenburg
ErläuterungenAls Familie im Sinne des Badetarifes gelten kinderlose Ehepaare und Ehepaare mit Kindern, sowie Paare in einer Lebensgemeinschaft, Geschiedene bzw. Verwitwete einschließlich der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden unversorgten Kindern. Das Baden von Gruppen im Erlebnisbad außerhalb der allgemeinen Badezeit (Vereine, Schulen usw.) unterliegt Sondervereinbarungen. Die Abendkarte gilt in den letzten beiden Betriebsstunden, von 19.00 bis 21.00 Uhr. Im Winterbetrieb gilt die Ganztageskarte nur am Samstag, Sonn- und Feiertag sowie in den offiziellen steirischen Ferienzeiten von 10.00 bis 21.00 Uhr. Beim Kauf einer Kurzzeitkarte (2 Std. beschränkt in der Zeit von 12.oo bis 14.30 Uhr) muss der jeweilige Tarif bezahlt werden. Verlässt der Badegast innerhalb von 2 Stunden das Bad, so wird ihm die Differenz rückerstattet. Diese Karte wird nur in der Sommersaison angeboten. Kinder von 4-16 Jahre sind zahlungspflichtig. Die Ermäßigung für Senioren (ab 60 Jahre) und Arbeitslose gilt nur für Personen, die den ordentlichen Wohnsitz in Judenburg haben. Schüler über 16 Jahre, Lehrlinge und Arbeitslose benötigen einen Ausweis. Präsenzdiener müssen ein Wehrdienstbuch für Grundwehrdiener vorweisen können. Jahreskarten, Saisonkarten und dergleichen sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte eingezogen. Eine Aliquotierung des Rechnungsbetrages (in Form eines Gutscheines) ist nur nach längerer Krankheit und nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes möglich. Angehörige (Schüler, bzw. Lehrlinge) von Beziehern der Jahresbadekarte scheiden als Mitbenützer mit dem Monat der Einstellung der Familienbeihilfe bei Schülern und Studenten, und mit Beendigung der Lehre bei Lehrlingen aus. Im Falle eine Ehescheidung erlischt die Gültigkeit der Jahreskarte des als Mitbenützer eingetragenen Ehegatten mit dem Monat der Ehescheidung. Kinder bleiben in jedem Fall bis zum Tag der Einstellung der Familienbeihilfe als Mitbenützer eingetragen. Lebensgefährten, die nachweislich (Meldebestätigung) einen gemeinsamen Haushalt mit dem Besitzer der Familienjahreskarte führen, können als Mitbenützer eingetragen werden. Gruppenermäßigung: normaler Eintritt minus 10 % (ab 20 Personen). Der Einsatz einer Magnetkarte wird bei der Rückgabe der unbeschädigten Karte retourniert. Beim Kauf von Familienjahres- oder -saisonkarten wird nur einmal der Einsatz verrechnet. In den Dauerkästen dürfen keine nassen Gegenstände aufbewahrt werden. Bonuskarten: Bei 10 Eintritten erhalten Sie den elften Eintritt kostenlos, bei 5 Eintritten ist der sechste um 50% ermäßigt. Sie erhalten die Bonuskarten bei der Badekasse. Für in Judenburg ansässige Personen mit geringerem Einkommen besteht die Möglichkeit um den Aktivpass der Stadtgemeinde Judenburg anzusuchen. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie im Bürgerservice der Stadtgemeinde Judenburg, Tel.Nr. 83141-250. Alle angegebenen Tarife und Zeiten gelten bis auf Widerruf! Es wird darauf hingewiesen, dass während der Trainingszeiten der ATUS- Schwimmsektion und der ATUS- Triathleten mit eingeschränktem Badebetrieb gerechnet werden muss.
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