Wirtschaftsförderung in Judenburg

 Mit Stichtag 1.1.2012 tritt in Judenburg folgende Wirtschaftsförderung in Kraft:

 Insgesamt sind für diese Maßnahmen ein jährlicher Höchstbetrag von € 70.000/Jahr festgelegt. Anträge, die nach der Erschöpfung dieser Summe gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Förderung.

A  Förderungen Innenstadt

 Das Fördergebiet erstreckt sich von der Achse Leiner/Postgasse nach Osten bis zum Martiniplatz, erweitert um die Burggasse bis zum Kreisverkehr.  

1. Investitionsförderung: Neue und bestehende Geschäftslokale:

 

Ansprechpartner:    Stadtmarketing Judenburg GmbH 

Förderwerber:          A) Handels- und Kleingewerbebetriebe

                                   B) Gastronomiebetriebe 

Grundförderung:
Investitionszuschuss in der Höhe von 20 % der Netto-Investitionskosten

Max. Fördersumme von € 5.000 für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren

 

A) Handels- und Kleingewerbebetriebe

  • Förderbare Investitionen sind
    • im Innenbereich: Einrichtungserneuerung bzw. Neueinrichtung (Ladenbau, Beleuchtung, Boden, etc. – sofern im Geschäftsbereich für Kunden sichtbar).
    • im Außenbereich: Portale, Schaufenster, Schilder, Beschriftungen, Beleuchtung
  • Kein Förderanspruch besteht auf: Betriebsmittel, bauliche Maßnahmen, Leitungserneuerungen, Heizung, PC-Hardware/ Software/Internetportale/Homepage u.Ä.
  • Bei Maßnahmen an der Außenseite der Geschäfte ist im Vorhinein Rücksprache mit dem Ortsbildsachverständigen (Bauamt der Stadtgemeinde Judenburg) zu halten.

B) Gastronomiebetriebe

  • Diese Förderung gilt ausschließlich für Maßnahmen, die das Niveau des gastronomischen Angebotes auf überdurchschnittlichen Standard heben.
  • Förderbare Investitionen sind: Neu-Anschaffungen ausgenommen Betriebsmittel (z.B. Kassen, Schankanlagen)
  • Kein Förderanspruch besteht auf: bauliche Maßnahmen, Leitungserneuerungen, Heizung, PC-Hardware/ Software/Internetportale/Homepage u.Ä.
  • Die Förderung wird in drei Raten ausbezahlt
    • 1. Rate: 50% der Förderung nach 12 Monaten Betriebszeit
    • 2. Rate: 25% der Förderung nach 24 Monaten Betriebszeit
    • 3. Rate: 25% der Förderung nach 36 Monaten Betriebszeit

 

2.  Fassadenförderung

 

Ansprechpartner:    Bauamt der Stadtgemeinde Judenburg

 

Im Rahmen der allgemeinen Fassadenförderung bleibt zudem die alte Förderungsrichtlinie in Kraft. (Hierfür ist ein gesondertes Formular, erhältlich bei der Stadtgemeinde, auszufüllen)
Die Renovierung und Verschönerung von Hausfassaden (Geschäfts- wie Privathäuser) wird wie folgt gefördert:

  • 8,72 €/m² für gegliederte Fassaden
  • 5,31 €/m² für glatte Fassaden

(Werden nur Färbelungsarbeiten durchgeführt, beträgt die Fassadenförderung 50% dieser genannten Beträge)

 

B  Förderungen im gesamten Stadtgebiet

 

1. Förderung von Marketingmaßnahmen

 

Ansprechpartner:    Stadtmarketing Judenburg GmbH

Insgesamt ist für diese Maßnahmen ein jährlicher Höchstbetrag von € 30.000,-/Jahr festgelegt.

(Teil des Gesamtbetrages von Euro 70.000). Anträge, die nach der Erschöpfung dieser Summe gestellt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Förderwerber:
Handel und Kleingewerbebetriebe mit Hauptsitz in Judenburg, sowie Gastronomiebetriebe der Innenstadt und Freizeiteinrichtungen im gesamten   Stadtgebiet von Judenburg.

Vorraussetzung zur Gewährung der Förderung.

Diese Förderung gilt ausschließlich für vom Stadtmarketing organisierte und initiierte Gemeinschaftsaktionen (wie z.B. Einkaufsnächte, Frühlingsopening, gemeinsame Schlussverkäufe, etc.). Folgende Kriterien müssen zusätzlich erfüllt werden:

  • Annahme Judenburger Einkaufsgulden:
    Alle Förderwerber verpflichten sich zur Annahme des Judenburger Europa-Guldens
    (dadurch entstehen keine weitere Kosten)
  • Ausgabe Gratis Parkscheine:
    Alle Betriebe der Innenstadt verpflichten sich zum regelmäßigen Kauf von Gratis-Parkscheinen für Kunden. Mindestabnahme: 4 Blöcke à 100 Stück/Jahr. (Kosten: € 25,- /100 Stück)
  • Einhaltung der Kern-Öffnungszeiten:
    9.00-12.30 Uhr und 14.30 bis 18.00 Uhr.

 

2. Messeförderung

  

Ansprechpartner:    Stadtmarketing Judenburg GmbH

 Förderwerber:          Kleinhandels-, Kleingewerbe-, und Gastronomiebetriebe

 Grundförderung:

Für die Teilnahme an regionalen Messen und Ausstellungen, die vom Stadtmarketing initiiert oder organisiert werden, wird eine Förderung von 50% der entstandenen Kosten gewährt, maximal jedoch Euro 180,- pro Messe.

Die Stadtmarketing Judenburg GmbH behält es sich vor, diese Förderung als Direktförderung zu genehmigen, wobei in diesem Fall die Verrechnung ausschließlich über das Stadtmarketing erfolgt.

Eine Absprache mit dem Stadtmarketing vorab ist zwingend vorgesehen.

  

3. Beratungsscheck

 Ansprechpartner:    Stadtmarketing Judenburg GmbH

 Förderwerber:          Handels-, Kleingewerbe-, und Gastronomiebetriebe

 Grundförderung:     € 200,- für Betriebswirtschaftliche Beratung und Gründerberatung

                                   € 100,- für Investitionsberatung

 

C  Handel außerhalb der Innenstadt im Gemeindegebiet südlich der Mur
(Murdorf bis Judenburg West)

 

 Ansprechpartner:    Stadtgemeinde Judenburg, Dr. Wolfgang Weineiss

 

 Ab fünf neu geschaffenen Vollarbeitsplätzen beträgt die Förderung je Arbeitsplatz € 400,- jedoch jährlich max. 50 % der geleisteten Kommunalabgabe bis zum Erreichen der Fördersumme.

 

D  Produktionsarbeitsplätze im gesamten Stadtgebiet

 

 Ansprechpartner:    Stadtgemeinde Judenburg, Dr. Wolfgang Weineiss

 

 Ab fünf Arbeitsplätzen beträgt die Förderung € 1600,-/Arbeitsplatz, jedoch jährlich max. 50 % der geleisteten Kommunalabgabe bis zum Erreichen der Fördersumme.  

 

 

Fördermodalitäten:

  • Die gesammelten Rechnungen können viermal jährlich (am Ende jedes Quartals) beim Stadtmarketing eingereicht werden.
  • Dem unterschriebenen Antragsformular müssen die Kopien aller Rechnung sowie die Kopien aller Einzahlungsbeläge (bei Telebanking: Übernahmebestätigungen) beigelegt werden.
  • Bei Auflösung eines Betriebes innerhalb von 3 Jahren werden bereits ausbezahlte Förderungen aliquot rückgefordert.

  

Letzter Abgabetermin für alle Förderungen:

Jeweils das Ende der 2. Kalenderwoche des Folgejahres

 

In allen Fällen besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung!

  

Information:


Stadtmarketing Judenburg GmbH

Heinz Mitteregger, Karoline Straner, Burggasse 3, 1.Stock, 8750 Judenburg
Tel.: 03572/47 1 27, Fax: DW 4, e-Mail: k.straner@judenburg.com

 

Stadtamt Judenburg

Dr. Wolfgang Weineiss, Hauptplatz 1, 8750 Judenburg
Tel.: 03572/83141-241, Fax: DW 222, e-Mail: w.weineiss@judenburg.at

  

Homepage der Stadtgemeinde Judenburg E-Mail an office@judenburg.at Zurück Zum Seitenanfang