Informationen zur Bundespräsidentenwahl am 25. April 2010

Am Sonntag, dem 25. April 2010 findet die Bundespräsidentenwahl 2010 statt.
Einige wichtige Hinweise:
- Wer ist in Judenburg wahlberechtigt?
- Stimmabgabe mit Wahlkarte
- Amtliche Wahlinformation
- Wählen im Krankenbett
- Am Wahltag
- Wahlzeit in Judenburg
- Briefwahl
- Kontakt und Öffnungszeiten
Wer ist in Judenburg wahlberechtigt?
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Judenburg, die spätestens am Wahltag (25. April 2010) 16 Jahre alt werden und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
- Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind.
Stimmabgabe mit Wahlkarte
Sie benötigen für Ihre Stimmabgabe eine Wahlkarte, wenn folgendes auf Sie zutrifft:
- Sie befinden sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Judenburg.
- Sie können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht Ihr „eigenes“ Wahllokal aufsuchen.
Sie können die Wahlkarte am Stadtamt Judenburg, mündlich oder schriftlich (im Postweg, per Telefax und auch per E-Mail) ab sofort beantragen.
- Schriftlich (per Fax, E-Mail oder online) kann die Wahlkarte bis Mittwoch, 21. April 2010.
- mündlich bis spätestens Freitag, 23. April 2010, 12.00 Uhr.
Hier können Sie eine Wahlkarte online beantragen
Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können (Portogebühren übernimmt der Bund).
Der Versand der Wahlkarten kann vermutlich erst ab der 2. Aprilwoche - sobald die Stimmzettel gedruckt sind - erfolgen!
Online-Wahlkartenanträge können ab sofort gestellt werden; dies ist der schnellste und einfachste Weg der Antragstellung.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Amtliche Wahlinformation
Sie erhalten ab Mitte April eine „amtliche Wählerverständigungskarte“. Diesem Schreiben entnehmen Sie auch „Ihren“ Wahlsprengel und die Adresse des Wahllokales bzw. die Wahlzeit.
Nehmen sie bitte diese Karte mit ins Wahllokal, dann findet man Sie schneller im Wählerverzeichnis.
Wählen im Krankenbett
Für JudenburgerInnen die Ihr Wahllokal auf Grund von Bettlägerigkeit oder mangelnder Geh- und Transportfähigkeit nicht persönlich aufsuchen können, besteht bei der Stadtgemeinde Judenburg, Wahl- und Meldamt, Vorderhaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 105 bis Freitag, 23. April 2010, 12.00 Uhr, die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen. Diese BürgerInnen werden am Wahltag dann von der Besonderen Wahlbehörde besucht.
BürgerInnen, die sich am Wahltag im LKH Judenburg befinden, können ebenfalls bis 23. April 2010, 12.00 Uhr eine Wahlkarte beantragen.
Am Wahltag
Vergessen Sie bitte nicht einen gültigen amtlichen Ausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein und die Verständigungskarte) ins Wahllokal mitzunehmen (die Verständigungskarte gilt nicht als Ausweis). Weitere Informationen zur Bundespräsidentenwahl finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Inneres: http://www.bmi.gv.at/wahlen
Wahlzeit in Judenburg
Wahlsprengel 1 bis 16 und 18: von 07.00 bis 13.00 Uhr
Wahlsprengel 17: von 08.00 bis 11.00 Uhr (besonderer Wahlsprengel: Städtisches Altenheim)
Besondere Wahlbehörde I von 08.00 bis 13.00 Uhr (fliegende Wahlkommission)
Barrierefreies Wahllokal: Volksbank Judenburg, Burggasse 7 (Sprengel 1)
Briefwahl
Sie können sowohl im Inland als auch im Ausland die Stimme ohne Beisein einer Wahlbehörde abgeben. Die Wahl des Ortes und der Zeit steht Ihnen grundsätzlich frei. Sie müssen jedoch beim Wahlvorgang unbeobachtet und unbeeinflusst sein und Ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Mit der Wahlkarte können Sie sofort nach deren Erhalt wählen und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.
Die Briefwahl können Sie ausüben, indem Sie
- zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte weiße Wahlkuvert entnehmen, dann
- den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
- den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend
- durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
- die Wahlkarte unter Beachtung der auf der Lasche aufgedruckten Hinweise zukleben. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein.
Wie gelangt die Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde?
Die Wahlkarte kann im Postweg (Portokosten trägt der Bund), im Ausland allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat) oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Die Adresse der Bezirkswahlbehörde ist bereits auf der Wahlkarte abgedruckt. Die Wahlkarte kann auch bei der Bezirkswahlbehörde direkt abgegeben werden.
Wann muss Ihre Wahlkarte bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde spätestens einlangen?
Die verschlossene Wahlkarte muss spätestens am 5. Tag nach dem Wahltag (30. April 2010) bis 14.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können.
Kontakt und Öffnungszeiten
Stadtgemeinde Judenburg, Hauptplatz 1, 8750 Judenburg
Wahl- und Meldeamt
Tel.: 03572/83141/227, 228 oder 265
FAX: 03572/83141/222
E-Mail: m.ruckhofer@judenburg.at
b.lex@judenburg.at
r.rauter@judenburg.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr
Wir informieren Sie gerne!

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