AktivpassUm Menschen mit geringem Einkommen die Teilnahme am
sozialen, sportlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, wird von der
Stadtgemeinde Judenburg der Aktivpass um weitere drei Jahre verlängert. Konzerte, Kindertheater, Judenburger
Sommer, Der Aktivpass wird an Personen die den Hauptwohnsitz in Judenburg haben und die nachstehend angeführten Richtsätze vom 14.5.2009 nicht übersteigen, ausgestellt.
Zum Einkommen zählen alle Einkommensarten (plus
Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Beihilfen. Dem Stadtamt Judenburg sind Einkommensnachweise und Meldezettel und sonstige benötigte Nachweise (Schulbesuchsbestätigung, Lehrvertrag usw.) vorzulegen. Sollte absehbar sein, dass sich das Einkommen in den nächsten drei Monaten ändern wird (z. B. Lehrverhältnis ist mit dem nächsten Monat beendet) wird der Aktivpass befristet (bis zum Datum der Einkommensänderung) ausgestellt. Zum Einkommen zählen alle Einkommensarten (plus Urlaubs- und Weihnachtsgeld) und Beihilfen. Zum Einkommen zählen nicht: Pflegegeld, Familienbeihilfe, Wohn- und Kindergartenbeihilfe.
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